Erklärung zur
Barrierefreiheit
für die BundesMessenger Website

Die BWI GmbH ist bemüht, ihre Website „BundesMessenger“ im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webanwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BITV 2.0 vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

1. Barriere: Nicht-Text-Inhalt

Beschreibung: Einige Bilder, Illustrationen oder andere nicht-textuelle Inhalte haben keine / nicht aussagekräftige alternativen Beschreibungen. Teilweise sind überflüssige Textalternativen vorhanden.

An der Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit gearbeitet. Sobald diese Optimierungen umgesetzt sind, wird diese Erklärung entsprechend aktualisiert.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.11.2025 erstellt.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Bewertung durch einen externen Dienstleister.

Die Erklärung wurde zuletzt am 20.11.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Anwendung „BundesMessenger“ aufgefallen? Dann kannst du sie gerne bei uns melden per E-Mail an: bundesmessenger@bwi.de

 

Durchsetzungsverfahren

Solltest du der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Anwendung „BundesMessenger“ benachteiligt zu sein, kannst du dich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:

 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen